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über dagobertinvest
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dagobertinvest
Tel.: 0800 4000 460
welcome@dagobertinvest.com
Adresse
dagobertinvest gmbh
Wohllebengasse 12-14/601
1040 Wien

Fragen zur Freundschaftswerbung

Fragen zur Freundschaftswerbung

Bei dagobertinvest können Sie nicht nur Ihr Geld für sich arbeiten lassen, sondern auch zusätzlich von der Freundschaftswerbung profitieren. Die Freundschaftswerbung von einmalig EUR 75 bekommen Sie, indem Sie Investitionsprojekte von dagobertinvest an Ihre Freunde weiter empfehlen, die aufgrund Ihrer Werbung in ein Projekt auf dagobertinvest investieren. Voraussetzung ist, dass der Freund/die Freundin noch nicht auf dagobertinvest registriert ist und auch noch nicht auf dagobertinvest investiert hat. Mehrfachwerbungen (Werben von ein und derselben Person über verschiedene Mailadressen) sind ausgeschlossen. Die Freundschaftswerbung steht nur Privatpersonen zur Verfügung. Für gewerbliche Vermittler steht unser Affiliate Programm offen - dazu nehmen Sie bitte unter info@financequality.net Kontakt auf.

Freundschaftswerbungen, die bis zum 31.01.2020 erfolgt sind, werden unverändert mit 1% der geworbenen Investitionssumme vergütet.

Freunde werben können nur private Personen, die die Freundschaftswerbung nicht für gewerblichen Zwecke nutzen. Gewerbliche Vermittler haben die Möglichkeit an unserem Affiliate-Programm teilzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an info@financequality.net.

Bevor Sie bei dagobertinvest die Freundschaftswerbung nutzen können, müssen Sie bereits selbst Investor bzw. Investorin sein. Nach dem Investitionsprozesses können Sie in Ihrem Dashboard die Funktion Freundschaftswerbung benützen. Wir möchten, dass Sie sich mit Crowdinvesting und den Projekten befasst haben und erst dann Freunde werben. Nach Ihrem ersten Investment können Sie jederzeit und unabhängig von Ihren eigenen Investments immer wieder Freunde werben.

In Ihrem persönlichen Dashboard unter "Freundschaftswerbung" können Sie per Mail oder über Social Media Kanäle einen Link versenden bzw. teilen.
Unabhängig vom Kanal wird der neue Investor Ihnen zugeordnet und Sie erhalten EUR 75 Freundschaftswerbung, wenn Ihr Kontakt auch tatsächlich in ein Projekt bei dagobertinvest investiert.

dagobertinvest zahlt Ihnen einmalig EUR 75 für die Erstinvestition eines Freundes/einer Freundin, der/die vor Ihrer Werbung noch nicht auf dagobertinvest registriert war und noch nie in ein Projekt auf dagobertinvest investiert hat.

Für Freundschaftswerbungen vor dem 31.01.2020 gilt nach wie vor: dagobertinvest bezahlt Ihnen 1% der investierten Beträge der von Ihnen geworbenen Personen. Und das nicht nur einmalig, sondern bei allen Investments, die von Ihren geworbenen Personen bei dagobertinvest getätigt werden.

Sie erhalten einmalig EUR 75 unabhängig von der Erstinvestitionssumme Ihres Freundes/Ihrer Freundin nach Ende der Rücktrittsfrist des Projekts, in das Ihr Freund/Ihre Freundin investiert hat.

Für Freundschaftswerbungen bis 31.01.2020: Die Provisionsabrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein. Für das vorige Quartal erhalten Sie für all jene Projekte die Freundschaftswerbung, in die investiert wurden und deren Zuzählungs- bzw. Auszahlungsstichtag (= Erfüllung aller Verwendungsbdingungen) innerhalb des abgerechneten Quartals lag.

Sie erhalten Ihre Provision von einmalig EUR 75 nach Auszahlung der Darlehen an den Emittenten/die Emittentin, jeweils am Anfang des Folgemonats auf das, von Ihnen im Dashboard angegebene, Referenzkonto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nach Fundingende, nachdem die Rücktrittsfrist für alle Investoren beendet ist.

Für Freundschaftswerbung bis 31.01.2020: Die Provisionsabrechnungen erfolgen quartalsweise im Nachhinein. Das bedeutet: Wird ein Freund/eine Freundin von Ihnen ebenfalls Investor, so erhalten Sie 1% der investierten Summe in den ersten 15 Werktagen nach dem jeweiligen Quartalsende. Sie bekommen also unmittelbar schon Rückflüsse, auch wenn die Zinszahlungen des eigenen Investments noch nicht fällig sind.

Wir arbeiten daran, dass wir Ihnen im Dashboard eine Übersicht zur Verfügung stellen, sodass Sie eine Übersicht erhalten, auf der Sie die Anzahl der eingeladenen und registrierten Freunde sehen können. Dadurch können Sie auch Ihre Vermittlungen dann aktiv managen.

Das ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Nach §29 Z3 EStG sind diese Einkünfte nicht steuerpflichtig, wenn sie höchstens EUR 220,-- im Kalenderjahr betragen. Eine Steuererklärung muss allerdings z.B. nur erstellt werden, wenn bei Lohnsteuerpflichtigen der Gesamtbetrag der zusätzlichen Einkünfte EUR 730,-- übersteigt. Dies ist aber keine allgemein gültige Aussage. Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrem Steuerberater über die für Sie gültige steuerliche Situation.

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